Veranstaltung: | 2. Landesmitgliederversammlung 2023 GRÜNE JUGEND Thüringen |
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Tagesordnungspunkt: | 0.TOP 1 Begrüßung und Formalia |
Status: | Geprüft |
Antragshistorie: | Version 2 |
A8: Geschäftsordnung LMV
Antragstext
§1. Die LMV wählt eine Wahlkommission, das Präsidium und die Protokollführung. Alles in offener Abstimmung. Außerdem entscheidet die LMV zu Beginn über die Tagesordnung.
§2. Das Präsidium prüft den formgerechten Eingang der Anträge und entscheidet über das Verfahren. Dabei gilt:
§2.1. Geschäftsordnungsanträge werden vor Sachfragen verhandelt.
§2.2. Zu jedem Geschäftsordnungsantrag gibt es die Möglichkeiten einer
Gegenrede. Geschäftsordnungsanträge sind u.a. folgende Anträge:
· Bestätigung und Ergänzung der Tagesordnung
· Begrenzung der Redezeit
· Ende der Redeliste
· Schluss der Debatte
· Überweisung an den Landesvorstand
· Antrag zur Art der Debatte
· Antrag auf Personaldebatte
· Antrag auf Meinungsbild aller Anwesenden
· Antrag auf Meinungsbild aller Stimmberechtigten
· Antrag zur Art der Abstimmung
· Antrag auf Auszeit
· Antrag auf Feststellung der Beschlussfähigkeit
· Antrag auf Rückholung
§2.3. Inhaltliche Anträge sind Hauptanträge und Ergänzungs- oder Änderungsanträge. Sie müssen dem Präsidium schriftlich vorgelegt und von einem der Anwesenden eingebracht werden, dafür stehen fünf Minuten Redezeit zur Verfügung; sie sollen dem Präsidium darüber hinaus digital vorgelegt werden.
Anträge können auch per Videobotschaft eingebracht werden. Bei vorliegenden Änderungs- und Ergänzungsanträgen schlägt das Präsidium der LMV eine Verfahrensweise der Behandlung vor. Anträge gelten als angenommen, wenn sie die erforderlichen Mehrheiten laut Satzung erhalten haben.
§2.4. Ab fünf inhaltlichen Anträgen kann eine Antragspriorisierung erfolgen. Dies geschieht durch einen Antrag an die Geschäftsordnung. Im Rahmen des Inhalts dieses Antrags kann das Präsidium entscheiden, wie die Antragspriorisierung durchgeführt wird.
§3. Das Präsidium besteht aus jeweils zwei Mitgliedern, die die Sitzung leiten und die Redeliste führen. Das Protokoll wird von einer dritten und ggf. vierten Person übernommen.
§3.1. Die Redeliste ist als Erstredner*innenliste zu führen. Das bedeutet, dass Personen, die während des aktuellen Tagesordnungspunkts noch nichts gesagt haben, auf der Redeliste unter Beachtung der FLINTA*-Quotierung vorgezogen werden.
§4. Stimm- und wahlberechtigt sind ausschließlich Mitglieder der GRÜNEN JUGEND Thüringen. Redeberechtigt sind alle Teilnehmer*innen der LMV. Eingebracht werden können auch Anträge per Videobotschaft.
§5. Die Bewerber*innen für die Wahl des Landesvorstands haben drei Minuten Redezeit für ihre Vorstellungsrede und zwei weitere Minuten für die Beantwortung von Fragen. Die Bewerber*innen für die GJ-Voten zur Landtagswahl haben fünf Minuten Redezeit für ihre Vorstellungsrede und zwei weitere Minuten
für die Beantwortung von Fragen. Alle weiteren Bewerber*innen haben drei Minuten Redezeit für ihre Vorstellungsrede und eine weitere Minute für die Beantwortung von Fragen. Die Anzahl der Fragen kann auf Antrag des Präsidiums oder auf GO-Antrag begrenzt werden.
§6. Für Änderungsanträge, Ergänzungsanträge und Bewerbungen existiert keine Frist, außer der, dass nach Abschließen eines TOPs Anträge zu diesem nur noch mithilfe eines Rückholantrages gestellt werden können. Eigenständige Anträge sind vor Beginn des jeweiligen Tagesordnungspunktes zu stellen.
§7. Debatten zu Anträgen und Änderungsanträgen finden grundsätzlich als Pro-und- Kontra-Debatten statt. Grundsätzlich gibt es einen Pro- und einen Kontra- Beitrag, dabei ist die Einbringung des Antrages als Pro-Beitrag zu werten. Wenn durch GO-Antrag nicht anders beschlossen, sind alle anderen
Debatten als offene Debatten zu führen.